Die Nutzung des Turmes als Aussichtsturm geht auf eine Initiative der Sektion (heute: Ortsgruppe) Achern des Schwarzwaldvereins im Jahr 1892 zurück.
Schwarzwaldverein, Sektion Achern 17. Februar 1892
An Großherzogl. Bad. Bezirksamt Achern
Wir gestatten uns ergebenst mitzutheilen, daß die hiesige Sektion des Schwarzwaldvereins, um die vielfachen Klagen über die Unzuträglichkeiten bei Besteigung des Hornisgrindethurmes zu begegnen, beabsichtigt an Stelle der vorhandenen hölzernen Leiter eine eiserne Treppe zu errichten.
Da nun fragl. Thurm Eigenthum der Staatsbehörde ist, bitten wir ergebenst uns die Ausführung dieser Anlage auf Kosten des Vereins gestatten zu wollen; für eine durchaus solide Ausführung werden wir die nöthige Sorge tragen.
Hochachtungsvoll
Schwarzwald-Verein Section Achern
der Vorstand
W. Nauwerck
Achern, den 18. Februar 1892
Beschluß:
I. An den Vorstand des Schwarzwaldvereins – Sektion Achern – z. Hd. Des Herrn Fabrik-direktors Nauwerk in Oberachern:
II. Mit Bezug auf Ihre Eingabe vom 17. Dieses Monats ersuchen wir Sie, zunächst uns eine Skizze vorlegen zu wollen, aus welcher die Maßverhältnisse der Treppe sowie die Art und Weise der Anbringung der Treppe am Thurm ersichtlich ist.
III. Wvl in 10 Tagen
Großherzogliches Bezirksamt
Gez. Unterschrift
Schwarzwaldverein Sektion Achern
Achern, den 9. März 1892
Großherzogl. Bezirksamt Achern
Wir beehren uns einliegend gewünschte Skizze der projectierten eisernen Treppe zum Signalthurm auf der Hornisgrinde einzureichen und bemerken, daß alles bis auf die beiden oberen Bretter des Geländers, welche aus Holz gemacht werden sollen, in Eisen projectiert ist.
Hochachtungsvoll.
Schwarzwaldverein Section Achern
Nauwerck
Achern, 10. März 1892
Die Anlage einer Treppe am Thurm auf der Hornisgrinde betreffend
Beschluß:
I. Großh. Wasser- u. Straßenbauinspektion Achern beehren wir uns beifolgend die beiden Eingaben des Schwarzwaldvereins Achern vom 17. Februar u. 9. März, worin der Verein um Genehmigung zur Erstellung einer eisernen Treppe am Thurm auf der Hornisgrinde bittet, nebst der zugehörigen Planskizze mit dem Ersuchen ergebenst zu übersenden, die Gestattung der Ausführung der projektierten Treppe, welche von der Touristenwelt als ein dringliches Bedürfnis angesehen wird bei Oberinspektion des Wasser- und Straßenbaus aufs Wärmste befürworten zu wollen.
Von dem Ergebnisse der gefälligen Bemühungen wohlderselben bitten wir uns seinerzeit zu verständigen.
II. Wvl in 3 Wochen
Gr. Bezirksamt
Die Anlage einer Treppe an dem Signalthurm auf der Hornisgrinde betreffend
Beschluß:
Gr. Ministerium des Innern beehren wir uns geziemend vorzutragen:
In einer Eingabe vom 17. Februar dieses Jahres hat der Schwarzwaldverein – Sektion Achern – bei uns um Erlaubnis zur Anbringung einer eisernen Treppe an dem Signalthurm auf der Hornisgrinde gebeten.
Wir haben nach Erhebung einer Planskizze über das beabsichtigte Unternehmen das Gesuch der Gr. Wasser u. Straßenbauinspektion Achern mit der Bitte übersandt, bei Gr. Oberdirektion des Wasser u. Straßenbaus, deren Zuständigkeit wir unterstellten, die Zustimmung zur Anbringung der Treppe erwirken zu wollen.
In einem an die Inspektion Achern gerichteten Erlasses vom 28. D. Mts. Nr. 286 hat nun die Gr. Oberinspektion ausgesprochen, daß das in Frage kommende Interesse der (Wort nicht lesbar) Gradmessung der Gewährung der Bitte des Schwarzwaldvereins nicht entgegensteht, daß sie aber, weil nicht Eigenthümerin des Thurmes, sich zur Ertheilung der Genehmigung nicht zuständig erachte.
Aus den Akten, welche die gr. Wasser u. Straßenbauinspektion mit dem gedachten Erlasse der Gr. Oberdirektion uns mittheilte, haben wir entnommen, daß der Signalthurm auf der Hornisgrinde seinerzeit auf Weisung Gr. Ministeriums des Innern vom 4. März 1870 Nr. 2456 errichtet wurde.
Wir gestatten uns daher noch demselben das Gesuch des Schwarzwaldvereins zur gefälligen Vorbescheidung geziemend zu unterbreiten.
Der etwa 7 m hohe Thurm auf der Hornisgrinde bietet eine lohnende, umfassende Aussicht und wird jetzt bereits von Touristen vielfach bestiegen.
Der Aufstieg vermittelst der vorhandenen hölzernen und eben nicht sicheren Leiter setzt aber Schwindelfreiheit und eine gewisse Geschickheit voraus.
Der Wunsch auf Anlage einer sicheren Treppe ist daher in der Touristenwelt schon oft erhoben worden und wurde deshalb zur Genehmigung des (unleserlichen) des Schwarzwaldvereins in weiten Kreisen jeher lebhaft begrüßt worden.
Die Gefahr einer Beschädigung des Signalpfeilers erhöht sich im Falle der Anbringung einer Treppe nicht, den tathsächlich wird wie schon bemerkt, der Thurm auch jetzt bereits bestiegen. Überdies sind ja auch andere Signalthürme, wir verweisen beispielsweise auf den Signalthurm auf dem Königsstuhle bei Heidelberg, als Aussichtsthürme hergestellt.
Wir möchten daher die Erfüllung der Bitte des Schwarzwaldvereins dem Großherzoglichen Ministerium zur Genehmigung angelegentlichst empfehlen.
Die diesseitigen Akten sowie die Akten der Gr. Wasser u. Straßenbauinspektion gestatten wir uns anzuschließen.
Gr. Bezirksamt
Ministerium des Innern
Karlsruhe den 11ten April 1892, Nr. 8353
Die Anbringung einer Treppe an dem Signalthurm auf der Hornisgrinde betreffend
Großherzoglichem Bezirksamt Achern wird auf den Bericht vom 1ten d. Mts Nr. 6129 unter Rücksendung der Anlagen zur weiteren Eröffnung erwidert, daß die vom Schwarzwaldverein – Section Achern – erbetene Erlaubnis zur Anbringung einer eisernen Treppe an dem Signalthurm auf der Hornisgrinde hiermit ertheilt werde.
Unterschrift